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GR-Aktuell 12/2009

Liebe Moosacherinnen und Moosacher,

hier ist der Auszug der Gemeinderatssitzung vom 21. 12 .2009

 

Hinweis:
Sie können sich das aktuelle, aber auch die bisherigen Protokolle seit 04/2002 herunterladen zum Ausdrucken bzw. Archivieren. Zum Anzeigen muss der (kostenlose) Acrobat Reader installiert sein.

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Gemeinde Moosach

Landkreis Ebersberg
Rathausstr. 4

85665 Moosach

 

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
am Montag,
den 21.12.2009 von 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses

Vorsitzender:

1. Bürgermeister

Eugen Gillhuber

Schriftführer:

 

Willi Röder

     

Gemeinderäte:

2. Bürgermeister

Roman Feichtner

   

Robert Bauer

   

Irmgard Bumeder

   

Willi Mirus

   

Norbert Probul

   

Eugen Balth. Tremmel

    Michael Eisenschmid
   

Herbert Weidlich

    Jürgen Weidlich
   

Andrea Hinterwaldner

   

Martin Schneider

    Christian Beham
     

Entschuldigt:

   
     

Somit sind zur öffentlichen Sitzung neben dem 1. Bürgermeister 12 Gemeinderäte anwesend.


Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen, folgenden TOP in die öffentliche Sitzung mit aufzunehmen:

TOP 10: Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 81/5

Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich somit entsprechend. 1.

1.

Genehmigung des Protokolls der öffentlichen GR-Sitzung vom 16.11.2009

Bgm. Gillhuber bat um die Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2009.

Beschluss:

Zur Niederschrift vom 18.11.2009 zur Sitzung vom 16.11.2009 gab es keine Einwände.

- 12: 0 Stimmen -

GR H. Weidlich trifft ein.

2.

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 4 Einzelhäusern und 1 Doppelhaus mit Garagen, Kirchenweg
Richard Kreißl GmbH & Co. Wohnungsbau KG

Bauamtsleiter Brilmayer war zu diesem TOP anwesend und erläuterte den Antrag ausführlich.

Der Gemeinderat hatte sich mit der möglichen Bebauung des Grundstücks und den notwendigen Vereinbarungen dazu in seiner Sitzung am 02.09.2009 befasst. Zu dem nun vorliegenden Antrag liegt ein Aktenvermerk des VG-Bauamts vom 17.12.2009 vor, der Anlage zu diesem Protokoll ist.

Beschluss:

Der GR befürwortet grundsätzlich den Antrag auf Vorbescheid was Art und Maß der Bebauung des Grundstücks sowie Wandhöhe und Dachneigung betrifft. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung umgehend den oben dargestellten städtebaulichen Vertrag zu verhandeln, abzuschließen und vom Gemeinderat genehmigen zu lassen. Gelingt dies nicht innerhalb der 2- Monatsfrist (§ 36 Abs. 1 BauGB), so ist das gemeindliche Einvernehmen fristgerecht zu verweigern, da das Grundstück dann noch nicht erschlossen ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird dann erteilt, sobald der Vertrag wirksam ist.

- 13 : 0 Stimmen -

 

3.

Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Stalles zu einer gewerblichen Werkstatt für Kfz mit Reifen und Teilehandel
Unsinn Stefan, Fürmoosen 49, 85665 Moosach

Bauamtsleiter Brilmayer war zu diesem TOP anwesend und erläuterte den Antrag.

In seiner Sitzung am 16.11.09 hatte sich der GR bereits mit diesem Bauantrag befasst. Der bereits aufgenommene Werkstattbetrieb soll in den dargestellten Flächen ausgeübt werden. Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig. Immissionsschutzrechtliche Belange unterliegen der Prüfung des Landratsamtes Ebersberg

Beschluss:

Einstimmig befürwortet der Gemeinderat den Bauantrag.

 - 13 : 0 Stimmen -

 

4.

Einfacher Bebauungsplan „Falkenberg“;
Erneute Beratung eines Antrages aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Billigungsbeschluss

Bauamtsleiter Brilmayer war zu diesem TOP anwesend und erläuterte den Antrag ausführlich.

In der Sitzung vom 20.10.09 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dem Antrag des Grundeigentümers der Fl.-Nr. 458 auf Aufnahme in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und Ausweisung eines Bauraumes stattzugeben. Damit würde erstmals in dieser Bauleitplanung eine Erweiterung des Siedlungssplitters angestrebt, die wohl auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (Darstellung der Art der Nutzung – WA) zur Folge hätte. Daneben müsste der naturschutzrechtliche Ausgleich neu berechnet und nachgewiesen sowie der Umweltbericht entsprechend geändert werden. Für die in diesem Zusammenhang anfallenden und nicht unerheblichen Planungskosten wäre vorab ein Planungskostenübernahmevertrag abzuschließen (sh. BV Sjöberg).

In allen früheren Gesprächen hatte das Landratsamt deutlich gemacht, dass vor allem aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Erweiterung des Ortsteils Falkenberg abgelehnt wird. Um unnötige Planungskosten zu vermeiden, wurde deshalb eine schriftliche Stellungnahme des Landratsamtes zu einer möglichen Bauraumausweisung auf o.g. Grundstück eingeholt. Die Stellungnahme des Landratsamtes vom 01.12.2009 wurde dem GR in den maßgeblichen Punkten zur Kenntnis gegeben. Selbst wenn die Bauleitplanungen wider Erwarten erfolgreich abgeschlossen werden könnten, wäre eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf o.g. Grundstück trotzdem baurechtlich nicht möglich.

Abwägung zum Antrag der Fam. Baumann vom 29.05.09:

Die gewünschte Baufläche liegt außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plan-Entwurfs. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs widerspricht dem Ziel des Bebauungsplans, die bestehende Splittersiedlung nicht weiter auszudehnen. Hierdurch werden neue Begehrlichkeiten geweckt. Im Übrigen können die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den in der Sitzung am 20.10.2009 gefassten Billigungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan „Falkenberg- Mühlweg/Heublumenweg“ hiermit auf.
Dem Antrag der Familie Baumann auf Bauraumausweisung auf Fl.-Nr. 458 wird nicht stattgegeben. Der in der Sitzung am 20.10.09 gefasste, entgegenstehende Beschluss zu diesem Antrag wird damit aufgehoben. Die übrigen Beschlüsse zu diesem TOP aus der damaligen Sitzung bleiben unverändert.
Der Gemeinderat billigt den Plan in der Fassung vom 20.04.09 mit den in der Sitzung am 20.10.09 und heute beschlossenen Änderungen. Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in die Planunterlagen einzuarbeiten und die Änderungsfassung mit 21.12.09 zu datieren. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dieser Änderungsfassung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange zu hören.








- 13 : 0 Stimmen -

 

5.

Zuschussantrag Montessori-Schule Niederseeon

Mit Schreiben vom 14.10.2009 beantragt die Montessori-Schule Niederseeon einen Zuschuss u.a. von der Gemeinde Moosach, da die Schule ein erhebliches jährliches Defizit zu tragen hätte. Zudem sei in 2009 die Abwasseranlage defekt geworden, was wiederum nicht unerhebliche Kosten darstellte.

Beschluss:

Der Gemeinderat Moosach lehnt einen Zuschuss für die Montessori- Schule Niederseeon ab.

  
- 13 : 0 Stimmen -

 

6.

Netznutzungsvertrag Strom - Abschluss mit E.ON Bayern AG

Der Gemeinderat Moosach hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 dem Stromliefervertrag mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH zugestimmt.

Dieser beinhaltet nur die reine Stromlieferung, nicht die Netznutzung. Hier muss ein zusätzlicher Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden.

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 wurde durch E.ON Bayern das Vertragsangebot an die Gemeinde versandt. Die darin enthaltenen Regelungen basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz und auf den Vorgaben und Vorschriften der Bundesnetzagentur.

Ein Verhandlungs- oder Gestaltungsspielraum besteht hierfür nicht. Die Regelungen sind für alle Netznutzer gleich, ebenso die zu berechnenden Netzentgelte, die über einen Bescheid der Bundesnetzagentur festgesetzt werden..

Beschluss:

Der Gemeinderat Moosach stimmt dem vorgelegten Netznutzungsvertrag mit der E.ON Bayern AG zu.


- 13 : 0 Stimmen -

 

7.

Geplanter Gehweg an der „Grafinger Straße“

Auf TOP 2 der öffentlichen Sitzung vom 22.9.2009 wird verwiesen.

Ingenieur Gruber-Buchecker und Frau Schreiber vom gleichnamigen Ingenieurbüro waren zu diesem TOP anwesend. Frau Schreiber erläuterte dem Gremium ausführlich die verschiedenen ausgearbeiteten Planungen zur Realisierung eines Gehweges.

Teil 1: Nordendstraße bis Starenweg

  1. Variante: Gehweg nördlich der St 2351
  2. Variante: Gehweg südlich der St 2351

Teil 2: Starenweg bis Bauhof

  1. Variante: Gehweg nördlich der St 2351
  2. Variante: Gehweg südlich der St 2351

Teil 3: Bauhof bis Oswald

  1. Variante: Gehweg mit Hochbord
  2. Variante: Gehweg mit Grünstreifen

Die Baukosten für die Teile 1 und 2 wurden wie folgt geschätzt:

• Für eine nördliche Variante ca. 182.000 € Eigenanteil: ca. 91.000 €
• Variante Teil 1 nördlich; Teil 2 südlich ca. 203.000 €
ca. 101.500 €

• Für eine südliche Variante

ca. 300.000 €

ca. 240.000 €

Die Baukosten für Teil 3 wurden wie folgt geschätzt:

1. Variante mit Hochbord ca. 27.500 € Eigenanteil: ca. 13.750 €
2. Variante mit Grünstreifen ca. 10.500 €
ca. 5.250 €

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die derzeitige finanzielle Lage der Gemeinde einen Bau des Gehweges in Frage stellen könnte. Da aber eine solche Gelegenheit (Bezuschussung mit 50% im Rahmen der Dorferneuerung) wohl nicht mehr so schnell kommen werde, sollte dieser doch gebaut werden. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die vorgelegte Planung keine Kosten für Grunderwerb bzw. Straßenlampen enthalte. Diese Kosten würden auch noch hinzukommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Gehweg entlang der Grafinger Straße in Teil 1 nördlich, in Teil 2 südlich der St 2351 mit geschätzten Baukosten -gemäß Variante 2- von ca. 203.000 €, in Teil 3 in der Variante mit Grünstreifen, geschätzte Gesamtkosten von ca. 10.500 € zu erstellen. Der Eigenanteil der Gemeinde Moosach beläuft sich inklusiv notwendigem Grunderwerb und dem Anbringen von Straßenlampen auf ca. 120.000 €.

 






- 13 : 0 Stimmen -

 

8.

Sanierung der Friedhofsmauer in Moosach

Auf TOP 10a der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2009 wird verwiesen.

Der Gemeinderat beriet hier nochmals die vorgelegte Planung des Arch.Büros Baumann, welches sich auf ca. 81.000 € für die gesamte Sanierung der Friedhofsmauer beläuft.

Der Gemeinderat hob hier nochmals die gelungene Planung hervor, aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage müssten aber wohl Kürzungen vorgenommen werden, bzw. sollten nur die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Mauer durchgeführt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, an der Friedhofsmauer nur die notwendigsten Sanierungen vorzunehmen (Rissesanierung, verzinktes Dach u.ä.). Hierbei wird der Kostenrahmen auf Gesamtkosten von 20.000 €, somit ein Eigenanteil von 10.000 €, festgelegt.

 




- 9 : 4 Stimmen -

 

9.

Antrag auf Bau eines Beachvolleyballplatzes

Auf TOP 5 der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2009 wird verwiesen.

Bgm. Gillhuber erläuterte, dass sich nach Gesprächen mit dem TSV und dem Skiclub herausstellte, dass diese nicht als Träger in Frage kommen würden. Auch in Bezug auf die genannten Standorte konnte mit den Anliegern keine Einigkeit erzielt werden.

Da ein eventueller Betreiber und auch die Standortfrage noch nicht geklärt werden konnten, wurde der TOP zurückgestellt.

GR Probul teilte mit, dass er vielleicht einen Verein wüsste, welcher als Betreiber in Frage kommen würde. Hier müsse er aber noch weitere Gespräche führen

 

10.

Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Fl.-Nr. 81/5
Sebastian Rauschendorfer, Gartenstr. 6

Der TOP wurde vor TOP 7 vorgezogen, da die Referenten für diesen (Gehweg) noch nicht anwesend waren.

Der Bauherr plant auf der Südostseite den Anbau eines Wintergartens in der Größe von 3,00 x 4,00 m. Das Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplanes „Finken-/Garten-/Gertrud-van-Calker-Str.“

. Nach dessen Festsetzungen ist dabei für erdgeschossige untergeordnete Anbauten wie Wintergärten eine Überschreitung des Bauraumes um 1,50 m zulässig. Nachdem hier aufgrund der Länge des Wintergartens gegenüber der Länge des Wohnhaus eine Unterordnung nicht mehr gegeben sein dürfte, ist eine Befreiung von dieser Festsetzung erforderlich, was ortsplanerisch unbedenklich ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag mit der beantragten Befreiung zur Überschreitung des Bauraumes zu.


- 13 : 0 Stimmen -

 

11.

Bekanntgaben

a) Grundschule Moosach - Klassenstärke
Bgm. Gillhuber teilte mit, dass er aufgrund seines Schreibens an die Regierung von Oberbayern eine Eingangbestätigung erhalten habe. Mit der Antwort müsste noch gewartet werden.

b) DSL-Ausbau in Moosach
Bgm. Gillhuber teilte mit, dass mit heutigem Tage der Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern eingegangen sei, welche einen Zuschuss bis zu 100.000 € bewilligte.

c) Mittagsbetreuung
GRin Hinterwaldner teilte mit, dass am Freitag, den 22.1.2010 um 16.30 die Einweihung der neuen Mittagsbetreuung stattfinden werde. Zu diesem Tag der offenen Tür sind alle herzlich eingeladen. GRin Bumeder regte an, Vertreter der Fa. WEKO hierzu einzuladen, da sich diese sehr um eine günstigen Preis für die Einbauküche bemüht hätten.

 

12.

Anfragen

a) Abfahrtsstandort des Skiclub-Busses
Bgm. Gillhuber verlas ein Schreiben vom 20.12.2009 von Anwohnern am Rathausplatz, welche sich über die Ruhestörung bei der Abfahrt des Skiclub-Busses in den frühen Morgenstunden beschwerten.

Da es sich um einen öffentlichen Straßengrund handelt, bleibt der Gemeinde nur die Möglichkeit, nochmals an den Ski-Club Falkenberg zu appellieren, sich über einen etwaigen anderen Standort zur Abfahrt des Ski-Busses Gedanken zu machen.

b) Termin der nächsten Gemeinderatssitzung
Als Termin für die erste Sitzung im Jahr 2010 wurde Dienstag, der 19. Januar um 19.30 Uhr vereinbart.

 

Moosach, den 22.12.2009

Gillhuber                                                                                                     Röder
1. Bürgermeister                                                                                         Schriftführer

   
   


   
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