| Ausschuss Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales - 11.06.2008 |
Liebe Moosacherinnen und
Moosacher,
hier der Auszug der Sitzung des Ausschusses „Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“ vom 11.6.2008. |
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Download aktuelles
Ausschuss-Protokoll |
Protokoll 11.06.2008 (PDF) |
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Gemeinde Moosach
Landkreis Ebersberg
Rathausstr. 4
85665 Moosach
Niederschrift über
die öffentliche Sitzung des Ausschusses
„Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“
am Mittwoch, den 11.06.2008 von
19.00 Uhr bis 23.00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Zur Sitzung sind anwesend:
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Zur
Sitzung sind anwesend: |
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Vorsitzender: |
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Eugen Gillhuber |
Schriftführer: |
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Markus
Zistl |
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Ausschussmitglieder: |
Vertreter: |
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Irmgard Bumeder (Frauen
f. Moosach) |
Andrea Hinterwaldner (Frauen
f. Moosach) |
Irmgard
Bumeder (Frauen
f. Moosach) |
Christian Beham (UWG) |
Robert Bauer (UWG) |
Robert
Bauer (UWG) |
Norbert Probul (AMB) |
Willi Mirus (AMB) |
Norbert
Probul (AMB) |
Martin Schneider (CSU) |
Roman Feichtner (CSU) |
Martin
Schneider (CSU) |
Herbert Weidlich (CSU) |
Eugen Balth. Tremmel (CSU) |
Eugen Balth.
Tremmel (CSU) |
Jürgen Weidlich (CSU) |
Michael Eisenschmid (CSU) |
Jürgen
Weidlich (CSU) |
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Entschuldigt: |
Christian Beham (UWG) |
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Herbert Weidlich (CSU) |
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Somit sind zur öffentlichen Sitzung
neben dem 1. Bürgermeister 6 Ausschussmitglieder
anwesend.
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1. |
Antrag
auf Eröffnung eines Jugendtreffs
vom JIM e.V. |
Eingangs gab Bürgermeister Gillhuber
anhand einer PowerPoint-Präsentation
einen kurzen Rückblick über
die vergangenen Jahre. Im Speziellen
ging es dabei um folgende Dinge:
Die Gemeinde Moosach unterstützt
schon seit mehr als 12 Jahren die Jugendinitiative
in Moosach, obwohl dies keine Pflichtaufgabe
der Gemeinde ist. Seit 2002 (Hochwasser)
war das JIM „vorübergehend“ im
Alten Bahnhof untergebracht. Anfänglich
wurde der Jugendtreff im Alten Bahnhof
gut angenommen und es gab kaum Auffälligkeiten.
In den Jahren 2003 bis 2006 stieg der
Alkoholkonsum der Jugendlichen leider
ständig an und es kam immer wieder
zum Eklat. Leider war es keine Ausnahme,
dass 13-15 Jährige aufgrund übermäßigen
Alkoholgenusses nicht mehr ansprechbar
waren. Die Schlagwörter „Komasaufen“ und „Saufen
bis zum Umfallen“ waren leider
Realität. Wenn man an den strengen
Winter 2005 zurückdenkt, war es
einfach nur Glück, dass nichts passiert
ist. Um dies zu belegen hatte Bürgermeister
Gillhuber einige Fotos in die Präsentation
mit eingearbeitet.
Gillhuber wies darauf hin, dass der
Sinn und Zweck eines Jugendtreffs, aufgrund
des teilweise enormen Alkoholgenusses,
völlig verfehlt sei. Trotz ständiger
Appelle und Ermahnungen durch den damaligen
Gemeinderat und durch Bürgermeister
Siegfried Eisenschmid, trat leider keine „Normalisierung“ ein.
Die Folge war, dass das Jugendtreff vor
ca. 1 1/2 Jahren geschlossen werden musste.
Aufgrund der sehr negativen Vergangenheit
des Moosacher Jugendtreffs, so Gillhuber,
ist es eine Grundvoraussetzung, dass
künftig im und um das Jugendtreff
ein Alkoholverbot gilt.
Zum Thema „Jugendtreff“ hat
Bürgermeister Gillhuber noch Herrn
Winfried Pletzer vom Bayerischen Jugendring
eingeladen. Herr Pletzer gab den Anwesenden
einen kurzen Überblick über
die Grundzüge der Jugendarbeit und
ging im Speziellen auf die gesetzlichen
Grundlagen (Art. 30 AGSG; §§ 11,
12 SGB8) ein. Demnach ist der Zweck der
Jugendarbeit über die Mitbestimmung
und Mitgestaltung der Jugendlichen eine
Zivilgesellschaft aufzubauen. Das Engagement
der Jugendlichen ist die Grundvoraussetzung
für ein funktionierendes Jugendtreff
und die Gemeinden SOLLEN - so
der Sinn dieser Gesetze - die für
dieses Engagement nötigen Rahmenbedingungen
(z.B. Räumlichkeiten) schaffen.
Für die aufgekommenen Fragen stand
er im Anschluss Rede und Antwort. Auch
die Thematik „Haftung bei Unfällen“ wurde
von Herr Pletzer ausführlich abgearbeitet.
Die Ausschussmitglieder haben durchwegs
das Gefühl, dass sich die Jugendlichen
Gedanken gemacht haben, sich besser integrieren
und es scheint, dass die Zeichen für
einen „Neubeginn“ sehr gut
stehen. Aufgrund dieser Aussagen, so
Pletzer, sind die Ausgangsbedingungen
vorhanden und wies darauf hin, dass man
mit den Jugendlichen eine Vereinbarung
treffen sollte, in welcher sowohl die
Wünsche des Ausschusses, als auch
die Vorschläge der Jugendlichen
Berücksichtigung finden.
Bürgermeister Gillhuber verwies
auf die von ihm ausgearbeitete Vereinbarung
zur Betriebsträgerschaft des Jugendtreffs
zwischen der Gemeinde Moosach und der
Jugendinitiative Moosach (JIM e.V. in
Gründung) sowie einer Hausordnung.
Der Entwurf der Vereinbarung wurde an
die Ausschussmitglieder verteilt und
für die Zuhörer per Beamer
an die Wand produziert. Die Vereinbarung
wurde nun Paragraph für Paragraph
durchgegangen und zusammen mit den Jugendlichen,
Eltern und Vertretern des Kreisjugendrings
abgearbeitet. Gewünschte Änderungen
wurden sofort in der Vereinbarung geändert.
Bei den §§ 1 bis 6 und 8 bis
11 konnte jeweils eine Einigung zwischen
den beiden Vertragsparteien erzielt werden.
Beim § 7 (Alkohol und Drogen) war
dem nicht so. Die Jugendlichen wollten,
dass der Ausschank von Bier erlaubt wird.
Nach einer ausgiebigen Diskussion kam
aus dem Ausschuss der Antrag, über
den Paragraphen 7 einzeln abzustimmen.
Beschluss: |
Der
Ausschuss „Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“ beschließt
mit 5:2 Stimmen für das Jugendtreff
in Moosach ein generelles Alkoholverbot. |
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5 : 2 Stimmen - |
Das selbe Prozedere wurde nun mit dem
Entwurf der Hausordnung für den
Jugendtreff in Moosach durchgeführt.
Auch hier konnte größtenteils
Einigung erzielt werden. Beim Punkt 3
(Öffnungszeiten) wurde, auf Antrag
aus dem Ausschuss, ebenfalls einzeln
abgestimmt.
Beschluss: |
Der
Ausschuss „Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“ beschließt
mit 6:1 Stimmen, dass das Jugendtreff
in Moosach an folgenden Tagen geöffnet
werden kann:
Mittwoch: von
16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag: von
18:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag: von
16:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
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6 : 1 Stimmen - |
Einhellig war man sich unter den Anwesenden
einig, dass ein stetiger Kontakt zwischen
den Jugendlichen und Vertretern der Gemeinde
sehr wichtig für das Gelingen des
Jugendtreffs ist. Auf Grundlage dieser
Erkenntnis fasste der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Beschluss: |
Der
Ausschuss „Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“ beschließt,
mindestens alle zwei Monate eine
Sitzung einzuberufen, wo auch die
Vertreter vom „JIM“ schriftlich
eingeladen werden. Der Punkt „Jugendtreff“ soll
immer als TOP 1 bei der Sitzungsladung
mit aufgenommen werden. |
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7 : 0 Stimmen - |
Am Ende fasste der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Schule, Jugend und Soziales“ noch
folgenden Beschluss:
Beschluss: |
Mit
jeweils 7 zu 0 Stimmen beschließt
der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales die
Vereinbarung zur Betriebsträgerschaft
des Jugendtreffs zwischen der Gemeinde
Moosach und der Jugendinitiative
Moosach (JIM e.V. in Gründung)
sowie die Hausordnung mit den in
der heutigen Sitzung eingearbeiteten Änderungen.
Die Vereinbarung und die Hausordnung
sind in dieser geänderten
Fassung der Niederschrift als Anlage
1 bzw. Anlage 2 beigefügt. |
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7 : 0 Stimmen -
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Bürgermeister Gillhuber erläuterte
dem Ausschuss, den vom BRK vorgelegten
Haushalt für das Kindergartenjahr
2008/2009. GR Bauer ging auf das Schreiben
der Eltern bzgl. Personalaufstockung
im Kinderhaus Altenburg ein. Daraus entwickelte
sich eine rege Diskussion über die
derzeitige Personalsituation in Altenburg.
Im Ergebnis kam es zu folgendem Beschluss:
Beschluss: |
Einstimmig
beschließt der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales, den
Haushalt des BRK für das Kinderhaus
Altenburg für das Kindergartenjahr
2008/2009 grundsätzlich in
der vorgelegten Form dem Gemeinderat
zu Beschlussfassung in der nächsten öffentlichen
Sitzung zu empfehlen. Zusätzlich
empfiehlt der Ausschuss dem Gemeinderat,
einen weiteren Praktikanten für
diese Einrichtung zu genehmigen
(Mehrkosten ca. 6.000 €). |
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7 : 0 Stimmen - |
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3a. |
Aufstellen
einer Holzhütte auf dem
Schulhof |
Die Schule möchte gerne im Pausenhof
eine Holzhütte als Lagerplatz für
die Spielgeräte aufstellen. Bürgermeister
Gillhuber schlägt vor, ein fertiges
Häuschen zu kaufen und dieses vom
Gemeindearbeiter aufbauen zu lassen.
Die Schulleiterin Frau Baldus hat gegenüber
dem GR Probul geäußert, dass
die Schule noch Spendengelder in Höhe
von ca. 600 € hat und diese Mittel
zur Anschaffung des Häuschens gerne
einfließen ließe.
GR Weidlich teilte dem Gremium mit dass,
wenn sich der Ausschuss für die
Variante mit Pulkdach entscheidet, er
500 € spendet. Bürgermeister
Gillhuber bedankte sich vorab für
Spende.
Beschluss: |
Einstimmig
beschließt der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales die
Anschaffung eines Gartenhäuschens
mit Pulkdach für die Grundschule
Moosach. Der Kostenrahmen wird
auf maximal 2.000 € festgelegt.
GR Probul holt diesbezüglich
Angebote ein. |
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7 : 0 Stimmen - |
Bürgermeister Gillhuber berichtete
dem Ausschuss vom Vorhaben der Schule,
ein „Grünes Klassenzimmer“ hinter
der Turnhalle im Eck zum Friedhof einzurichten.
Ziel ist es dabei, bei schönem Wetter
den Unterricht im Freien abhalten zu
können. Hierzu benötigt die
Schule jedoch eine Sitz- und Arbeitsmöglichkeit.
GR Probul macht den Vorschlag, Biertischgarnituren
anzuschaffen und diese vom Gemeindearbeiter
im Boden verankern zu lassen. Die weiteren
Ausschussmitglieder sehen dies ebenfalls
als gute und vorerst billigste Lösung.
Beschluss: |
Einstimmig
beschließt der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales die
Anschaffung von 2 bis 3 breiteren
Biertischgarnituren für das
geplante „Grüne Klassenzimmer„ der
Grundschule Moosach. Der Kostenrahmen
wird auf maximal 300 € festgelegt.
Das Mobiliar wird von GR Probul
besorgt. |
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7 : 0 Stimmen - |
Bürgermeister Gillhuber berichtet
dem Ausschuss von einer Mail vom Amtskollegen
aus Glonn bzgl. der weiteren Vorgehensweise
im Kinderhort Glonn. Es zeichnet sich
demnach ab, dass der Platzbedarf im Schulgebäude
abgedeckt werden kann. Die Gemeinde Moosach
müsste sich voraussichtlich aber
an den Investitionskosten bzw. am Defizit
finanziell beteiligen.
Für das Kinderhaus
in Altenburg wurden von den Eltern bzw.
vom BRK folgende Anschaffungen beim Bürgermeister
Gillhuber beantragt:
Krippenwagen für ca. 6-8 Kinder: Kosten: ca.
1.500 €
Nestkorb für die Schaukel m. Sicherheitsaufhängung Kosten: ca.
1.500 €
Sonnensegel Kosten: ca. 200 €
Geschirrspülmaschine Kosten: ca. 700 €
Nach einer kurzen Diskussion wurde folgendes
beschlossen:
Beschluss: |
Der
Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales fasste
den einstimmigen Beschluss, dass
der Krippenwagen nicht angeschafft
wird, da der Wagen den Ausschussmitgliedern
für das doch bergige Gelände
in Altenburg nicht geeignet erscheint.
Für die Geschirrspülmaschine
werden vorsorglich Mittel bereitgestellt.
Die Eltern bzw. das BRK sollen
den Bedarf jedoch nochmals detailliert
begründen. Für den Nestkorb
mit Sicherheitsaufhängung,
die Geschirrspülmaschine und
das Sonnensegel stellt der Ausschuss „Kindertagesstätten,
Jugend, Schule und Soziales gesamt
2.400 € zur Verfügung. |
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7 : 0 Stimmen - |
Moosach, den 12.06.2008
Gillhuber Zistl
1. Bürgermeister Schriftführer
Anlage 1:
Vereinbarung
zur Betriebsträgerschaft
des Jugendtreffs
Die Gemeinde Moosach, vertreten durch
den 1. Bürgermeister, Eugen Gillhuber,
schließt mit der Jugendinitiative
Moosach (JIM e.V. in Gründung),
vertreten durch die 1. Vorsitzende, Eva
Singer, folgende Vereinbarung:
§ 1
Zweckbestimmung
Der Vertrag dient
der Erfüllung
von Aufgaben der Jugendarbeit und der
Förderung junger Menschen in Moosach.
Konkreter Zweck des Vertrages ist die
Vereinbarung zur Übernahme der Betriebsträgerschaft
des offenen Jugendtreffs in der Gemeinde
Moosach durch den Verein. Die Gesamtverantwortung
des Landkreises bleibt unberührt
(§ 79 KJHG). Unter Beachtung des
Grundsatzes der Subsidiarität in
der Jugendarbeit (§ 4 KJHG, Art.2
AGSG, Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch)
arbeiten die Vertragspartner vertrauensvoll
und partnerschaftlich zusammen in der
Anerkennung der Selbständigkeit
und Eigenverantwortlichkeit des Vereins
JIM e.V. (in Gründung)
Die Vertragspartner gehen hinsichtlich
der Ziele und Aufgaben von den gesetzlichen
Grundlagen aus (KJHG und AGSG) sowie
vom Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung
in seiner jeweiligen Fortschreibung.
Der Verein Jugendinitiative Moosach JIM
e.V. (in Gründung) erfüllt
seine Aufgaben in der offenen Jugendarbeit
in parteipolitischer Neutralität.
Die Vertragspartner vermeiden konkurrierende
Angebote.
§ 2 Vertragsgegenstand
Zur Erfüllung des in § 1 beschriebenen
Zweckes stellt die Gemeinde (Ausschuss)
dem Verein JIM e.V. (in Gründung)
folgende Räume und Einrichtungen
unentgeltlich zur Verfügung:
- Eisenbahnwagon am Alten Bahnhof (wird
ans östliches Gleisende geschoben)
- Toilette im Alten Bahnhof
- Die Fläche um den Eisenbahnwagon
von ca. 250 m² (gem. beigefügtem
Lageplan)
§ 3 Vertragszweck
Die Einrichtung soll grundsätzlich
allen jungen Menschen der Gemeinde Moosach
kostenlos offen stehen. Der Schwerpunkt
des Angebots liegt bei Jugendlichen der
Altersgruppe zwischen 12 und 21 Jahren.
Der Verein JIM e.V. erstellt im Einvernehmen
mit der Gemeinde (Ausschuss) eine Hausordnung.
Diese Hausordnung ist im Jugendtreff
auszuhängen.
§ 4 Finanzierung
Die Gemeinde Moosach stellt dem Betriebsträger
den alten Eisenbahnwagon unentgeltlich
und leihweise zur Verfügung.
Folgende Kosten trägt die Gemeinde
unmittelbar:
- Bauunterhalt für den Wagon und
das Toilettengebäude
- Reparatur an Installation, Heizung
und Sanitäranlagen und sonstige
Instandhaltungen
- sämtliche Hausgebühren
wie Strom, Wasser, Heizkosten und Müllentsorgung
Für die ordnungsgemäße
Reinigung und Entsorgung der Wertstoffe
sowie für das Sauberhalten des Umfelds
ist die Jugendinitiative selbst verantwortlich.
Der Verein JIM e.V. verpflichtet sich,
zweckgebundene Zuschüsse, Spenden
und Eigenmittel des Vereins (z.B. Mitgliedsbeiträge)
für die offene Jugendarbeit gemäß seiner
Satzung mit einzubringen.
§ 5 Hausrecht
Das Hausrecht wird im Auftrag der Gemeinde
durch den Betriebsträger und dessen
Beauftragten wahrgenommen. Parteipolitische
Werbung und Betätigung ist nicht
erlaubt.
§ 6 Übergabe,
Haftung, Versicherungen
Gemeindliches Inventar wird nicht übergeben.
Ausstattung und Inventar muss vom Betriebs-
träger selbst finanziert werden
und bleibt in dessen Eigentum. Ggf. kann
hierfür ein Antrag auf Verwendung
der Spendengelder gestellt werden. Dem
Betriebsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht
innerhalb und außerhalb des Wagons.
Auch für die Freifläche (siehe
beigefügten Lageplan) und die Gehwege
(u.a. Schneeräumen) haftet das JIM
e.V. Dem Betriebsträger wird empfohlen
eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Verein haftet für alle Schäden
am Vertragsgegenstand, die während
der Vertragsdauer aus seinem Verschulden
aus dem Betrieb der Einrichtung entstehen.
§ 7 Jugendschutz,
Sicherheitsbestimmungen
Das Jugendschutzgesetz sind bei allen
Aktivitäten und Betreiben des Jugendtreffs
einzuhalten. Ein entsprechender Aushang
ist im Wagon anzubringen.
Alkohol und Drogen:
Im Jugendtreff dürfen keine alkoholischen
Getränke oder sonstige berauschenden
Mittel ausgeschenkt und konsumiert werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist die Gemeinde
berechtigt, den Jugendtreff sofort zu
schließen.
§ 8 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs
im Eisenbahnwagon werden in der beiliegenden
Hausordnung festgehalten und vom Ausschuss „KiTa,
Schule Jugend und Soziales“ - im
Einvernehmen mit JIM e.V. - beschlossen.
Veranstaltungen, die über diese Öffnungszeiten
hinausgehen, müssen vom beschließenden
Ausschuss, KiTa, Schule, Jugend und Soziales
genehmigt werden. Für die Schlüssel
des Jugendtreffs ist der Vorstand des
Vereins JIM e.V. verantwortlich. Insbesondere
ist dem Ausschuss KiTa, Schule Jugend
und Soziales für jeweils 3 Monate
im Voraus eine Namensliste vorzulegen,
wer an den jeweiligen Öffnungstagen
für den Schlüssel verantwortlich
ist. Vertreter/innen sollen genannt werden.
§ 9 Öffentlichkeitsarbeit
Die Jugendinitiative verpflichtet sich,
die Öffnungszeiten und das laufende
Programm in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Bis spätestens 01.04. eines jeden
Jahres wird der Verein JIM e.V. einen
schriftlichen Bericht über die Aktivitäten
und die geleistete Arbeit im Jugendtreff
des vergangenen Jahres dem Ausschuss
KiTa, Schule, Jugend und Soziales vorlegen.
§ 10 Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertragsbeginn ist der Tag der beiderseitigen
Unterzeichung dieser Vereinbarung. Der
Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.
Für eine ordentliche (schriftliche)
Kündigung des Vertrages wird eine
Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart.
Eine außerordentliche, fristlose
Kündigung aus wichtigem Grund ist
möglich. Wichtige Gründe sind
insbesondere:
- Ein schwerwiegender Verstoß des
Betriebsträgers gegen wesentliche
Bestimmungen dieser Vereinbarung,
- ein schwerwiegender schuldhafter
Verstoß des Überlassers
gegen wesentliche Bestimmungen dieser
Vereinbarung.
Vor dem Ausspruch einer Vertragskündigung
sind beide Vertragspartner verpflichtet,
durch ein Gespräch über die
strittigen Fragen einen Einigungsversuch
zu unternehmen.
§ 11 Sonstiges
Die Überlassung der Räume
an Dritte ist nicht gestattet. Außerdem
ist es verboten, im Jugendtreff zu übernachten
und anderweitige Nutzung/Veranstaltungen
durchzuführen. Mit Inkrafttreten
dieses Vertrages erlischt die Vereinbarung
vom 30.11.2004.
Moosach, den
Für die Gemeinde Moosach: Für
die Jugend (JIM e.V. in Gründung)
Eugen Gillhuber
1. Bürgermeister Vorstandschaft
JIM e.V.
Anlage 2:
Hausordnung
für den
Jugendtreff Moosach
(Betreiber: JIM
e.V. in Gründung)
- Der Jugendtreff ist eine Einrichtung
der Offenen Jugendarbeit. Das Ziel
ist, Jugendlichen eine Begegnungsstätte
zu schaffen und Angebote für Ihre
Freizeitgestaltung zu machen.
- Für die Schlüssel des Jugendtreffs
ist der Vorstand des Vereins JIM e.V.
(in Gründung) verantwortlich.
Der Vorstand von JIM e.V. legt dem
Ausschuss KiTa, Schule, Jugend und
Soziales für jeweils 3 Monate
im voraus eine Namensliste vor, wer
an dem jeweiligen Öffnungstagen
für den Schlüssel des Jugendtreffs
verantwortlich ist. Vertreter/innen
sollen genannt werden.
- Der Jugendtreff kann geöffnet
werden am Mittwoch von 16.00 – 20.00
Uhr, am Freitag von 18.00 – 24.00
Uhr und am Samstag von 16.00 – 24.00
Uhr.
- Feiern und Feste, die die Öffnungszeiten überschreiten,
müssen vom Vorstand und vom GR-Ausschuss
KiTa, Schule, Jugend und Soziales /
Bürgermeister genehmigt werden.
- Im Jugendtreff ist das konsumieren
von Alkohol und sonstigen berauschenden
Mitteln untersagt. Personen, die im
Jugendtreff Alkohol und/oder Drogen
konsumieren, werden sofort aus dem
Jugendtreff verwiesen. Drogen-Dealer
werden zur Anzeige gebracht und erhalten
Haus- und Platzverweis.
- Im Jugendtreff hängen die Jugendschutzbestimmungen
aus. Der Vorstand des Vereins JIM e.V.
ist für die Einhaltung verantwortlich.
- Der Vorstand ist letztlich für
die Ordnung in den Räumen und
den laufenden Betrieb verantwortlich.
- Während der Öffnungszeiten,
beim Betreten und Verlassen des Jugendtreffs,
ist auf möglichst geringe Lärmbelästigung
der Nachbarn zu achten.
- Sachbeschädigungen, Unfälle
und Beschwerden sind umgehend dem Vorstand
und dem Bürgermeister zu melden.
- Hausrecht hat derjenige, der vom
Vorstand als Beauftragter bestimmt
wurde. Jugendliche, die sich nicht
an die Hausordnung oder an die Anordnungen
des Beauftragten halten, können
des Hauses verwiesen werden.
- Über ein Hausverbot entscheidet
der Vorstand.
- Diese Hausordnung ist im Jugendtreff
anzuschlagen und den Besuchern zur
Kenntnis zu bringen.
Für die Gemeinde Moosach: Für
die Jugend (JIM e.V. in Gründung)
Eugen Gillhuber
1. Bürgermeister Vorstandschaft
JIM e.V.
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